GO GALAPAGOS - ECUADOR CIA. LTDA.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Leistungen, Kreuzfahrten und Programme, die bei GO Galapagos - Ecuador GGE Cia. Ltda., nachfolgend „GO” genannt und/oder Kleinturs y Representaciones Cía. Ltda., Galatours S. A. und Kleintours SL gebucht werden.
Auf diese Gesellschaften kann auch unter der Bezeichnung „KT-Gruppe” Bezug genommen werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für alle über GO verkauften oder vermittelten Programme oder Leistungen von Drittanbietern. Alle Reisemitglieder, Reisenden, Kunden oder sonstigen die Leistungen in Anspruch nehmenden Personen oder Unternehmen, werden nachfolgend als „Kunde” bezeichnet. Der Kunde erklärt sich mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden, wie auch mit jeglichen zukünftigen Aktualisierungen die zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Leistungen Gültigkeit haben, und die auf den Websites www.gogalapagos.com oder www.kleintours.com, einzusehen sind. Jede an GO für Leistungen erfolgte Zahlung gilt als gemeinschaftliche Anerkennung der nachfolgenden Bedingungen durch den Kunden und den Endkunden. Es liegt in der Verantwortung aller Kunden von GO, den folgenden Text zu lesen und zu verstehen.
PREISE UND BEDINGUNGEN
GO Published rates are GROSS. Airfares, taxes, and extra charges are NET. Exceptions may apply. GO rates are guaranteed for the stated period, unless there are steep increases in prices for fuel and logistics, international policies and government regulations, exchange rate fluctuations or any other event affecting the operation beyond GO’s control. If there is any adjustment, it shall be reported when a firm booking with full payment is received. All items not specifically included in the itinerary must be paid directly by the passenger. GO accepts no responsibility for discrepancies between verbal quotes and written quotes. After payment has been made, all information contained on GO’s service itinerary is considered correct.
Die Umsatzentwicklung wird laufend kontrolliert; bei Nichterreichen der Verkaufsziele, behält sich GO das Recht vor, die Nettopreise für jede ohne die erforderliche Anzahlung erfolgte neue Buchung oder Platzreservierung zu überprüfen.
1. RICHTLINIEN FÜR BUCHUNGEN
Alle Buchungen und alle Änderungen in Bezug auf die Buchung, Anzahlung oder Zahlung müssen GO schriftlich angezeigt werden. Buchungen werden bestätigt, sobald der Gesamtbetrag auf dem Konto der „KT-Gruppe” gutgeschrieben ist. Der Kunde trägt auch die Verantwortung für eine Überprüfung der von GO vorgegebenen Vouchers und Proforma-Rechnungen, die unter www.gogalapagos.com, „Partners Area” eingesehen werden können. Für Gruppen und Charter sind monatliche Verkaufsberichte obligatorisch:
Die Angaben zur Anzahl der Passagiere und der Art der gebuchten Kabinen / Zimmer müssen schriftlich aktualisiert werden. Wenn für eine Gruppe mehr Platz benötigt wird, werden diese Plätze, abhängig von der Verfügbarkeit, vorrangig bestätigt. Ist in den ersten 10 Tagen des Monats kein Verkaufsbericht eingetroffen, behält sich GO das Recht vor, die Platzanzahl bei den Fahrten mit hoher Belegungsrate zu verringern. Reservierungen für Gruppen und Charters sind während der Ferienzeit zu Ostern, Weihnachten und Neujahr wegen des eingeschränkten Platzangebots nicht möglich. Plätze werden für den vollen Preis zahlende Einzel-Passagiere reserviert.
1.1 Übermittlung der Passagierdaten: Nach Bestätigung einer Buchung müssen die Zimmerlisten und die Daten der Passagiere in genauer Übereinstimmung mit im Reisepass angegebenen Daten vorgelegt werden. Damit eine endgültige Bestätigung erfolgen kann und zur Erfüllung von Auflagen der Galapagos Nationalparkverwaltung und der Regierung der Provinz Galapagos, müssen spätestens 61 Tage vor Tourbeginn die endgültigen Zimmerlisten und Passagierdaten eingereicht werden.
Dies erfolgt digital und es stehen die zwei folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:
a) Unter www.ktpartners.com.ec (Bereich für Partner) geben Sie ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein und klicken auf „Your Reservations”. Hier können Sie die Passagierdaten eingeben. Oder
b)Füllen Sie das jeder Bestätigung beigegebene Dokument im Format Excel mit den Daten der Passagiere aus.
Es darf keine andere Tabelle und kein anderes Format verwendet werden.
1.2 In den folgenden Fällen ist eine ordnungsgemäß unterzeichnete Haftungsverzichterklärung zusammen mit einer Kopie des Reisepasses erforderlich:
a) Bei Kindern unter 12 Jahren, zusammen mit einer Kopie des Reisepasses eines Erziehungsberechtigten.
b) Passagiere mit besonderen Bedürfnissen, einschließlich Körperbehinderungen oder Gesundheitsproblemen: Zur Sicherheit sowohl der Passagiere als auch der Betreiber behält sich GO das Recht vor, die Erbringung von Leistungen abzulehnen, sollte über den tatsächlichen Gesundheitszustand verfälscht oder gar nicht informiert worden sein.
c) Tauchen oder ander Sport- oder Abenteuertouren: Tourteilnehmer sind dafür verantwortlich eine Reise zu wählen, die ihren Fähigkeiten entspricht, und müssen entscheiden, ob sie zur Teilnahme imstande sind. Die angebotenen Aktivitäten verlangen oft Schnelligkeit und Höhenüberwindung, wofür eine erhöhtes Konditionsniveau und manchmal ein spezielles Training erforderlich sind. Zur Teilnahme am Tauchen ist die Vorlage einer internationalen Taucherlizenz erforderlich.
Abhängig von der Tiefe und der Länge des Tauchganges, kann für die Teilnahme an einer einer geplanten Tauchtour der Nachweis eines PADI Open Water Kurses mittlerer oder fortgeschrittener Stufe verlangt werden.
1.3 Besondere Anforderungen: Falls spezielle Diäten verlangt werden oder Allergien bestehen, muss GO bis zu 61 Tage vor Tourbeginn diesbezüglich über das Formular für Passagierdaten informiert werden. GO bemüht sich angemessenen Diäterfordernissen nachzukommen, einige können wegen in Galapagos bestehender Restriktionen jedoch nicht garantiert werden. Eventuell sind Zusatzinformationen wie Körpergröße, Gewicht, Kondition usw. erforderlich, um besonderen Anforderungen durch entsprechende Unterkunft und Serviceleistung gerecht werden zu können.
2. ANZAHLUNG, ZAHLUNG UND STORNIERUNG
Eine Buchung wird nach Erfüllung der Anzahlungs- und Zahlungsbedingungen vorgenommen. Alle Zahlungen müssen innerhalb der angegebenen Fristen auf dem Konto der „KT-Gruppe” gutgeschrieben sein. Anderenfalls können die Buchungen unter Einbehaltung der geleisteten Anzahlung automatisch verfallen oder auf eine Warteliste auf „first paid, first served” Basis gesetzt werden. Einzelanzahlungen können durch jährliche gleitende Guthaben (floating deposit) ersetzt werden. Besondere Bedingungen auf Anfrage.
Ist eine Galapagos-Kreuzfahrt oder die Reiseleistung eines Drittanbieters fast ausgebucht und erreicht damit den HOD-Status (high occupancy departure), behält sich GO das Recht vor, eine weitere nicht rückzahlbare Anzahlung oder die Zahlung des Gesamtpreises zu verlangen. Wird die HOD-Bedingung vom Kunden nicht angenommen, wird der beantragte Platz nur auf die Liste aufgenommen und erst nach vollständiger Bezahlung bestätigt, falls er zur Verfügung steht.All changes and cancellations must be notified in writing to be considered and accepted by GO, user must request a written confirmation from GO’s side informing the cancellation notice was received and spaces have been released accordingly. GO will inform if penalties will be applied.
Im Falle von Gruppen und Charter sind Anzahlungen und monatliche Verkaufsberichte obligatorisch.
Alle Änderungen und Stornierungen müssen GO schriftlich mitgeteilt werden, um zur Kenntnis genommen werden zu können. Der Kunde muss von GO eine schriftliche Bescheinigung über den Empfang der Stornierungsmeldung und die entsprechende Freigabe der Plätze verlangen. Es können Stornierungsgebühren fällig werden.
Die Stornierungsgebühren werden automatisch von den Anzahlungen oder Zahlungen abgezogen. Hat ein Reisevermittler eine Reservierung ohne Anzahlung bestätigt, muss im Fall der Stornierung die Rechnung dennoch bezahlt werden. Überbleibende Beträge werden durch Gutschriftanzeige auf zukünftige Buchungen gutgeschrieben oder, im Fall weiterer nicht stornierter Buchungen, als Teilzahlung für diese benutzt.
Last-Minute-Anfragen: Vollständig bezahlte Buchungen werden auf einer „first paid, first served” Basis vorrangig behandelt.
2.1 Galapagos Kreuzfahrten
a) Einzelreisende und Gruppen
Anzahlung und Zahlung:
- Zur Bestätigung einer Buchung ist eine Anzahlung von 500 USD netto pro Person und Kurz-Kreuzfahrt erforderlich. Solange die Anzahlung nicht gutgeschrieben ist, wird die Buchung unter „Prioritätsstufe zwei” eingestuft. Während der Hauptsaison (Ostern, Wehnachten und Neujahr) ist dieser Betrag nicht rückerstattungsfähig.
- Der gesamte Betrag muss bis zu 61 Tage vor Reisebeginn auf dem Konto der „KT-Gruppe” gutgeschrieben sein.
- Für Hochsaisontermine (HOD) gelten besondere Bedingungen. Stornierungen und Stornierungsgebühren:
- Bis 121 Tage vor Reisebeginn können Buchungsstornierungen ohne Erhebung einer Strafzahlung erfolgen.
- Im Zeitraum von 120 bis 61 Tagen vor Reisebeginn wird für jede Stornierung pro Person und pro Kurzkreuzfahrt eine Gebühr von 500 USD erhoben.
- Ab 60 Tage vor Reiseantritt, werden Buchungen automatisch als verbindlich betrachtet. Bei Buchungsstornierungen nach diesem Zeitpunkt wird daher der vollständige Preis (100 %) berechnet und einbehalten (Kreuzfahrt und Treibstoffzuschlag).
Änderungen: Statt einer Stornierung empfehlen wir eine Änderung des Reisetermins oder die Einsetzung eines anderen Namens unter demselben Datum. Dafür gelten die folgenden Bedingungen: Im Zeitraum von 120 bis zu 61 Tagen vor Reisebeginn wird pro Person und pro Kurzkreuzfahrt eine Gebühr von 150 USD erhoben. Zwischen 60 und 31 Tagen vor Reisebeginn wird ein Nachlass von 20 % für neue Reservierungen, einschließlich Datumsänderungen unter demselben Namen, gewährt. Das Guthaben verfällt.
Preisanpassungen sind abhängig vom verfügbaren Datum, Schiff und Kabine(n). Obige Bedingungen treffen nicht auf Hochsaisontermine (HOD) zu.
b) Charter oder Halbcharter
Anzahlung und Zahlung:
- Für die Bestätigung einer Buchung ist eine Anzahlung von 20 % USD des gesamten Charterpreises erforderlich. Wird die Anzahlung nicht gutgeschrieben, wird der Platz lediglich in die Liste aufgenommen.
- Die Anzahlung von 50 % des Gesamtpreises muss bis zu 180 Tage vor Reisebeginn erfolgen.
- Der noch ausstehende Restbetrag muss 91 Tage vor Reisebeginn bezahlt worden sein.
Treibstoffzuschläge werden entsprechend der Höchstkapazität des Schiffes in Rechnung gestellt.
Stornierungen und Stornierungsgebühren:
- Stornierungen der Charter können bis zu 301 Tage vor Reisebeginn ohne Erhebung einer Strafzahlung erfolgen.
- 300 bis 181 Tage vor Reisebeginn kann ein Vollcharter ohne Strafzahlung in einen Halbchartertarif für die M/VGalapagos Legend (50 Passagiere) oder zum Gruppenpreis für die M/YCoral I (18 Passagiere) und M/YCoral II (10 Passagiere) umgewandelt werden. Erfolgt eine vollständige Stornierung, wird die Anzahlung von 20 % einbehalten.
- 180 Tage vor Reisebeginn werden Anzahlungen einbehalten.
c) Vergünstigte Reisen (nicht rückerstattungsfähig)
Es wird eine vollständige nicht rückerstattungsfähige Zahlung verlangt.
Sonderangebote gelten nur für neue Buchungen. Die Platzanzahl ist begrenzt und die Angebote können ohne vorherige Ankündigung abgeändert oder zurückgezogen werden. Es können nicht zwei unterschiedliche Angebote gleichzeitig wahrgenommen werden.
2.2 Leistungen von Drittanbietern
- Serviceleistungen zu Land: Es gelten für jeden Zulieferer individuelle Operations-, Zahlungs- und Stornierungsbedingungen.
- Flugtickets: Buchungen für Flugreisen werden nur weiterbearbeitet, wenn die Buchung verbindlich ist. Flugtickets werden erst nach vollständiger Zahlung ausgestellt. Flugtickets nach Galapagos werden 30 Tage vor dem Abflug ausgestellt und sind rückerstattungsfähig.
- Wird die Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Tourbeginn storniert, werden 20 % des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt.
- Steuern und Eintrittsgebühren sind bis zu 10 Tage vor Reiseantritt rückerstattungsfähig.
2.3 Zahlung
Zahlungen können nur auf das von der „KT-Gruppe” angegebene Konto erfolgen und müssen in USD oder Euro geleistet werden. Es werden Zahlungen mit allen bekannten Kreditkarten und mit PayPal akzeptiert; Konditionen auf Anfrage.
Zusätzliche Kosten für Überweisungen gehen zulasten des Kunden und müssen bei der Zahlung berücksichtigt werden. GO muss von der Zahlung benachrichtigt werden, um das Datum der Gutschreibung überprüfen zu können. Buchungen werden bestätigt, sobald der Betrag auf dem Konto der „KT-Gruppe” gutgeschrieben ist. GO behält sich darüber hinaus das Recht vor, die Leistung zu erbringen, die Plätze freizustellen, die Leistung abzulehnen oder die Zahlung direkt beim Passagier einzufordern, der für die Einhaltung der Bedingungen dieser Geschäftsordnung, der Abkommen und Kostenvoranschläge mitverantwortlich haftet. Vollständig bezahlte Buchungen werden bevorzugt behandelt. Leistungen werden auf einer „first paid, first served” Basis bestätigt.
2.4 Rückerstattungen und Entschädigungen
Grundsätzlich erfolgt keine anteilige Erstattung für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen wie Übernachtungen in einem Hotel oder auf einem Kreuzfahrtschiff, andere Leistungen oder Transport. Falls dennoch eine Erstattung bewilligt werden sollte, können Verwaltungskosten einbehalten werden.
GO übernimmt über diese Erstattung hinaus keine Verantwortung und es werden keine Zahlungen oder Entschädigungen im Fall unvorhersehbarer Ereignisse oder vom Kunden erlittener Unannehmlichkeiten geleistet. Es werden keine Erstattungen geleistet bei verlorenen, verwechselten oder zerstörten Fahrscheinen oder Vouchers oder verlorenem Privateigentum.
Eventuelle Beanstandungen während der Inanspruchnahme der Reiseleistung müssen vom Passagier innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung der Tour schriftlich an das Hauptbüro von GO zur Weiterbearbeitung gerichtet werden. Die Beanstandung muss außerdem auf den von GO bei Inlandtouren oder Kreuzfahrten bereitgestellten Bewertungskarten nachweisbar dargestellt werden. Für nach der angegebenen Frist eingegangene Ansprüche übernimmt GO keine Verantwortung.
Nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen oder zusätzliche Unkosten werden nicht erstattet, ausgenommen der Ausfall wurde nachweisbar durch den Leistungsanbieter verursacht. Jede Schadensberechnung findet ausschließlich auf Grundlage der aktuellen und tatsächlich angelaufenen Kosten statt.
GO haftet nicht für durch Änderungen, Stornierungen, Unfälle, Verletzungen, Tod usw. entstandene Folgen oder Kosten, die durch eine GO mitgeteilte oder nicht mitgeteilte Behinderung entstanden sind. Das Versäumen einer Besichtigung,
Mahlzeit, frühen oder späten Abreise und das Nichtgefallen einer Besichtigung berechtigt nicht zu einer Rückzahlung. Alle Rückerstattungen erfolgen durch Gutschrift für spätere Buchungen, die eine Galapagos-Kreuzfahrt enthalten müssen.
GO kann bei Beanstandungen nicht haftbar gemacht oder zu Rückerstattungen für eine nicht geleistete Leistung verpflichtet werden, wenn die oben einzeln aufgeführten Angaben unter der Rubrik „Besondere Anforderungen” (1.1, 1.2 und 1.3) nicht gemacht wurden oder nicht rechtzeitig eingetroffen sind. Darunter fallen auch Einschränkungen, die sich durch die Eigenschaften des implizierten Eigentums ergeben, so wie wenn die Kabinen- oder Zimmerkategorie für geteilte Doppelunterkunft, Einzel- oder Dreibettunterkunft zu Hochsaisonterminen nicht garantiert werden kann. Sollte sich die Unterkunft für einen Passagier ändern, wird der Kunde vor dem geplanten Abreisetermin informiert und GO leistet eine Rückzahlung, falls durch alternative Serviceleistungen, Kategorien oder Unterkünfte eine Preisdifferenz besteht.
3. REISEFÜHRER UND GRUPPENLEITER
GO erfüllt alle nationalen Tourismusauflagen. Alle Reiseführer verfügen über gründliche Kenntnisse aller von den Passagieren innerhalb eines Reiseprogramms besuchten Gebiete. Die von GO den Reisenden bereitgestellten Reiseführer sprechen fließend Englisch und Spanisch. Deutsch- italienisch- und französischsprachige Reiseführer können unter Umständen zur Verfügung gestellt werden, wenn die Gruppengröße an Bord der GO-Flotte 6 Personen rückerstattungsfähigen Anzahlung. Ein Reiseführer kann eventuell in zwei oder mehr Sprachen gleichzeitig Unterstützung und Informationen geben. Es wird keine Rückerstattung geleistet, wenn zur Zeit der Reise kein die gewünschte Sprache sprechender Reiseführer verfügbar ist.
Die Passagiere müssen mit den Reiseführern und Fahrern folgendermaßen kollaborieren: Vouchers bei Aufforderung übergeben, bei Transfers die ausgemachte Uhrzeit einhalten, lokale Regeln und Vorschriften einhalten und gegebene Weisungen beachten.
Der Kunde ist sich bewusst, dass eventuell von ihm gestellte lokale oder ausländische Gruppenleiter nicht zur Führung in Ecuador bzw. auf den Galapagos-Inseln berechtigt sind. Die Gruppenleiter müssen sich an alle Anordnungen der lokalen, von GO genehmigten Reiseführer halten. Eine Koordinierung in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen ist jedoch möglich.
Die Gruppenleiter können die von GO bereitgestellten Reiserouten oder andere Reiserouten, die von GO durchgeführt werden, nicht ohne die schriftliche Genehmigung GOs ändern. Es ist den Gruppenleitern untersagt, den Reiseführern, Fahrern, Besatzungsmitgliedern oder anderem die Tour begleitenden Personal, alkoholische Getränke oder andere Substanzen anzubieten.
ALLGEMEINE VERPFLICHTUNGEN
4. VERSICHERUNG
Alle Passagiere, die Reiseleistungen GOs oder von GO vermittelte Leistungen von Drittanbietern in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, vor ihrer Ankunft in Ecuador die notwendigen Versicherungen abzuschließen. In den von GO angebotenen Kreuzfahrten und Touren ist keine Versicherung inbegriffen. Den Reisenden wird dringend der Abschluss einer Reiserücktritts-, Reiseabbruchs-, Reisegepäck-, Reiseunfall- Reisekrankenversicherung usw. empfohlen. GO ist nur für die Einhaltung lokaler versicherungsbezogener Gesetzesauflagen in Bezug auf die Durchführung ihres Leistungsangebots verantwortlich.
5. SICHERHEITSVORKEHRUNGEN
GO verfügt über nach internationalen Standards und Vorschriften zertifizierte Schiffe und Yachten. GOs Schiffe, Yachten und Busse erfüllen alle ecuadorianischen Sicherheitsauflagen und Rechtsvorschriften.
Wenn von einem Passagier Gefahr für sich selbst ausgeht oder er eine Gefahr oder Störung für die anderen Passagiere darstellt, können der GO-Vertreter, der Schiffskapitän oder der Reiseführer die Teilnahme dieses Passagiers an einer Kreuzfahrt oder Landreise ablehnen oder, auf alleinige Gefahr und Kosten des ausgeschlossenen Passagiers, jederzeit beenden.
Aus Sicherheitsgründen ist Passagieren bei Kreuzfahrten wie auch bei Landtouren die Mitführung von Feueroder anderen Waffen, die sie gegen sich selbst oder andere Passagiere, Besatzung, Flora oder Fauna richten könnten, nicht gestattet. Verbotene Gegenstände sind: Schusswaffen, Messer, Gas in Druckbehältern, Korrosionsmittel, giftige Substanzen, Sprengstoffe, Feuerwaffen, Munition, Explosivstoffe, Feuerwerkskörper, brennbare feste oder flüssige Stoffe, radioaktives Material und Oxidationsmittel.
- GO behält sich das Recht vor, die Teilnahme von Personen, die den Reisebetrieb oder die Rechte, das Wohlergehen, oder den Reisegenuss anderer Gruppenmitglieder gefährden oder für sich selbst, andere oder die Natur eine Gefahr darstellen, oder Vorschriften nicht beachten, abzulehnen, zu widerrufen, zu akzeptieren oder einzuschränken. GO behält sich ebenfalls das Recht vor, die Beteiligung jeder Person, deren Gesundheitszustand für eine Teilnahme an den geplanten und vereinbarten Aktivitäten als unzureichend erachtet wird, abzulehnen, zu widerrufen, zu akzeptieren oder einzuschränken.
- GO ist nicht verpflichtet einem Passagier, der aus einem der genannten Gründe die Kreuzfahrt oder Festlandreise vorzeitig beenden muss, irgendeinen Teil des gezahlten Preises zurückzuerstatten. GO trägt daher keine Verantwortung für Unterkunft, Verpflegung, Rücktransport oder sonstige Kosten, die einem Passagier aus obigen Gründen entstehen.
- GO ist nicht haftbar für Handlungen von Passagieren, die alkoholische Getränke oder illegale Drogen konsumieren, kaufen oder sich auf irgendeinem Weg beschaffen. Illegale Drogen sind sowohl an Bord als auch bei GOs Festlandexkursionen ausdrücklich verboten und ihr Besitz wird unverzüglich gemeldet. Sollten derartige Substanzen festgestellt werden, muss die betreffende Person die Kreuzfahrt bzw. Exkursion ohne Anrecht auf Erstattung des gezahlten Betrags sofort abbrechen.
GO muss schriftlich über alle besondere Aufmerksamkeit oder Behandlung erfordernde Körperbehinderungen oder Gesundheitsprobleme informiert werden.
GO behält sich das Recht vor, in diesen Fällen die Reiseleistung zu verweigern.
- GO haftet nicht für durch Änderungen, Stornierungen, Unfälle, Verletzungen, Tod usw. entstandene Folgen oder Kosten, die durch eine GO mitgeteilte oder nicht mitgeteilte Behinderung entstanden sind.
Das Versäumen einer Besichtigung, Mahlzeit, frühen / späten Abreise und das Nichtgefallen einer Besichtigung berechtigt nicht zu einer Rückzahlung.
GO ist nicht zur Bereitstellung medizinischer Versorgung während der Touren verpflichtet.
6. LEISTUNGEN VON DRITTANBIETERN
7. VERANTWORTUNG UND HAFTUNGS
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für Dritte gelten Kauf Dienstleistungen von Agenturen, Großhändler und Betreiber als Vermittler handeln, über das Internet oder durch jedes andere von GO zugelassen. Der Kunde akzeptiert die allgemeine “Nutzungsbedingungen” veröffentlicht und von GO aktualisiert am: www.gogalapagos.com oder www.kleintours.com und erklärt, dass er / sie gelesen, verstanden und akzeptiert diese in ihrer Gesamtheit ohne Anspruch auf Ansprüche und dass er / sie ist für die Übertragung an die Endanwender, so dass sie davon in Kenntnis gesetzt werden, die volle Verantwortung.
l GO lehnt jede und jede Haftung von allen Ansprüchen, die für Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck oder das Eigentum des Fahrgastes eingereicht werden können; Personenschäden, Tod, oder Verzögerung als Folge der Handlungen, Unterlassungen oder Fahrlässigkeit einer selbstständiger Unternehmer oder Lieferanten, wie zum Beispiel, aber nicht beschränkt auf: Fluggesellschaften, Kreuzfahrtschiffe, Hotels, Restaurants, Transportunternehmen und andere Dienstleistungen oder Einrichtungen.
l GO lehnt jede und jede Haftung für Unfälle aus der Praxis Tauchen, Wassersportarten stammen, Wanderungen auf den Inseln oder dem Festland oder andere Aktivitäten außerhalb unserer Einrichtungen. GO übernimmt keine Haftung für Verluste, Verletzungen, Tod oder Schaden gehalten, es sei denn es wurde von GO Fahrlässigkeit bei der Verwendung von GO eigenen Anlagen in diesem Fall die Haftung unterliegen lokalen Gesetze und Vorschriften verursacht werden.
l GO können Kinder als Passagieren für seine Galapagos Reisen oder auf dem ecuadorianischen Festland zu akzeptieren, aber nicht für Unfälle, die auf Minderjährige auftreten können haftbar gemacht werden. Kinder sind in der alleinigen Verantwortung der Eltern und / oder Erziehungsberechtigten.
l Der Passagier ist verantwortlich und verpflichtet sich, GO zu kompensieren, für alle Geldstrafen, Geldbußen, Verluste von Geld und / oder Kosten entstanden sind oder die aufgrund einer Handlung, Unterlassung oder Verletzung des Gesetzes durch den Passagier und für Schäden an dem Schiff verursacht verhängt von einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Handlung oder Unterlassung seitens des Passagiers.
l GO behält sich vor, Fotos zu machen, schießen Filme und kommentieren Karten jeder Reise und seine Teilnehmer und kann solches Material für Werbeund / oder gewerbliche Zwecke zu verwenden. Die Videos oder Fotos, die vom Passagier für kommerzielle Zwecke genutzt werden können bedürfen der vorherigen Sondergenehmigung vom Nationalpark Behörden.
l Die Passagiere müssen in gute Gesundheit und Kondition. Trip- Mitglieder sind für die Auswahl einer Reise, die im Rahmen ihrer Fähigkeiten und Interessen zu vertreten hat, und zu entscheiden, ob ihre Teilnahme an der Tour ist sicher, da müssen sie auf und neben dem Boot oder Schiff von einem kleinen Beiboot zu bekommen, schwimmen zwischen Wildtieren, Felsen und im offenen Meer, tauchen in den Ozean, steigen auf und ab während Wanderungen, zu Fuß über unebenes Gelände, Fahrten mit dem Seetransport, Auto und Bus, und Abenteuer- Aktivitäten zu engagieren. Dennoch IN KEINEM FALL HAFTUNG FÜR IN FOLGESCHÄDEN gehen. GO behält sich das Recht vor, die Teilnahme von Personen in Erhöhungen zu beschränken, wenn sie jede Art von unmittelbar drohende Gefahr für den Beifahrer oder andere Gruppenmitglieder sich bringen, und der Fluggast, an Land wird, ist voll verantwortlich für alle damit verbundenen Risiken und Kosten.
Kein Mitarbeiter, Bediensteten, Vertreter oder Partner der GO kann jede der zuvor aufgeführten Buchungskonditionen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Board of Directors zu ändern.
Betriebs Garantie GO wird sich bemühen, Touren soweit garantieren wie möglich im Voraus.
Einige Touren, jedoch nicht bis 15 Tage vor Reisebeginn garantiert werden.
Sollte Programme oder Dienstleistungen eines Passagiers aufgrund fehlender Registrierung aufgehoben werden, aus kommerziellen Gründen, wird der Kunde vor dem geplanten Abreisedatum kontaktiert werden. Die Programme oder Dienstleistungen können erneut gebucht werden oder GO kann die Gesamtzahlung für den Dienst nicht zur Verfügung gestellt zu erstatten.
Änderungen im Reiseverlauf vorgenommen, wenn sie von GO notwendig oder ratsam erachtet, einschließlich Substitutionen für vergleichbare Hotels, Yachten oder Schiffen, Attraktionen, Sightseeing oder Transporteinheiten werden. Nebenkosten aufgrund von unerwarteten Veränderungen in der Reiseroute aus Gründen außerhalb unserer Kontrolle sind nicht enthalten. (Wenn eine Aktualisierung erforderlich ist, können höhere Preise gelten).
Wesentliche Änderungen werden vor der Abreise so bald wie möglich mitzuteilen. A) Annahme der Änderung,
b) die Annahme einer alternativen Tour angeboten werden, oder c) eine Rückerstattung für den Dienst nicht erbracht: Der Benutzer kann wählen zwischen. Die Erstattung erfolgt als Gutschrift direkt an die Reiseveranstalter beteiligt oder der Zahlungspflichtigen (Check Abschnitt 2.4 für Details) vorgenommen werden. Entscheidet sich der Kunde, den alternativen Anspruch zu nehmen, werden keine weiteren Erstattungs oder Kredit zugelassen werden, wenn dies schriftlich festgelegt. GO haftet nicht für weitere Ansprüche statt. Um die Sicherheitsstandards, die erforderlich sind zu wahren und Dienstleistungen zu verbessern, könnte Instandhaltung der Anlagen und Trockendock ohne vorherige Ankündigung zu melden.
Wenn es nicht möglich ist für GO, um die vertraglich Fahrt betreiben oder Tour für Ursachen, die außerhalb ihrer Kontrolle, innerhalb von 24 Stunden nach dem Abreisedatum kann der Kreuzfahrt / Tour abgebrochen und das Geld bezahlt wird zurückerstattet. Im Falle einer Beschädigung des Schiffes, die nicht innerhalb von 24 aufeinander folgenden Stunden repariert werden kann, wird die GO anteiligen Betrag von der Zeit wurde das Schiff deaktiviert oder Reise Vorgang abgebrochen zahlten. In Fällen höherer Gewalt oder aus kommerziellen Gründen, GO ist berechtigt, ein ähnliches Schiff / Preis, Yacht, Tour Anordnung zu schaffen, wenn verfügbar, und behält sich vor, um es für ein ähnliches ersetzen, mit oder ohne vorherige Ankündigung.
In Situationen höherer Gewalt behält sich das Recht vor, GO, um eine Tour ganz oder einen Teil davon, um Änderungen vorzunehmen, wie dies für erforderlich und auf den Tour-Mitglieder alle Ausgaben durch Verzögerungen oder Ereignisse sich seiner Kontrolle entziehen passieren zurückzutreten.
Alle Flugpreise, Steuern, Zeitpläne, Abfahrtshäfen, die Zeit der Ankunft / Abfahrt und spezielle Programme können jederzeit ohne vorherige Ankündigung ändern. Rundflüge ermöglichen ein Stück überprüft Weichgepäck mit einem Gewicht von 20 Kilogramm.
Die Galapagos-Kreuzfahrt Routen können jederzeit ohne vorherige Ankündigung geändert werden kann oder in einer anderen Reihenfolge betrieben werden. Alle Galapagos Touren werden unter der Leitung von den Galapagos Parkverwaltung oder kann nach dem Ermessen des Kapitäns geändert werden.
Mainland Reiserouten sind freibleibend, wenn es schlechten Wetterbedingungen, Streiks, Naturereignisse oder Ereignisse höherer Gewalt außerhalb der Kontrolle von GO, oder wenn eine Mindestteilnehmerzahl ist nicht gesichert.
GO behält sich das Recht vor, die Reiserouten zu ändern und bieten die beste verfügbare Alternative für die Passagiere. Auf Daten einschließlich, aber nicht zu religiösen Feiertagen
und Nationalfeiern begrenzt, einige Kirchen, Museen, Denkmäler und Stätten geschlossen werden.
Es gibt keine Garantie, dass bestimmte Tierwelt wird in einem bestimmten Festland Tour oder Kreuzfahrt zu beachten. Alle Sichtungen und optionale Aktivitäten unterliegen Umwelt, Betriebsbedingungen und Beifahrer Kondition.
Alle unabhängigen Arrangements, die der Reisende können lokal teilhaben, die nicht im Programm mit GO Vertrag enthalten sind, aber nicht von einer unabhängigen Fluggesellschaft, Betreiber oder Lieferanten vor Ort bestimmt ist, gilt der Beifahrer alleinige Verantwortung, die volle Verantwortung für alle Risiken und ist sein Kosten, die sich direkt an den Veranstalter zu zahlen ist. GO nicht überwachen oder diesen Teil des Programmas zu kontrollieren und übernimmt keine Haftung für Verzögerungen und Kosten, die sich aus einer Handlung oder Unterlassung des Veranstalters oder einer anderen Partei damit verbunden gehalten werden.
Deshalb behält sich GO berechtigt, die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit unabhängigen Regelungen Beifahrer sinken.
GO behält sich vor, den Transport und Führungen während des Betriebs der Tour im Falle höherer Gewalt Situationen verändern und garantiert GO’s Qualitätsstandards.
8. Gerichtsstand
Diese Vereinbarung wird von ecuadorianischen Recht Anwendung und somit im Rahmen dieses Gesetzes interpretiert. Im Fall einer Streitigkeit zwischen den Parteien als Ergebnis dieser Vereinbarung, wenn sie nicht einvernehmlich zwischen den beiden Parteien beschlossen, sowohl GO und dem Kunden unterliegen der Zuständigkeit des Schiedsgerichts der Handelskammer Quito (CCQ), nach den Vorschriften des ecuadorianischen Schiedsgerichtsbarkeit. Die Regeln für die Schlichtungsverfahren wird wie folgt festgesetzt: Die Parteien verzichten ordentliche Gerichtsbarkeit und sind verpflichtet, die vom Schiedsgericht erteilten Urteile zu akzeptieren. Das Schiedsgericht besteht aus drei (3) Mitgliedern bestehen. Das Schiedsverfahren wird in Spanisch und sie darf in der Arbitration Center des CCQ durchgeführt werden und sind vertraulich. Alle Parteien müssen entsprechende Gebühren und Entgelte zu decken.
GO GALAPAGOS - ECUADOR CIA. LTDA.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Leistungen, Kreuzfahrten und Programme, die bei GO Galapagos - Ecuador GGE Cia. Ltda., nachfolgend „GO” genannt und/oder Kleinturs y Representaciones Cía. Ltda., Galatours S. A. und Kleintours SL gebucht werden.
Auf diese Gesellschaften kann auch unter der Bezeichnung „KT-Gruppe” Bezug genommen werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für alle über GO verkauften oder vermittelten Programme oder Leistungen von Drittanbietern. Alle Reisemitglieder, Reisenden, Kunden oder sonstigen die Leistungen in Anspruch nehmenden Personen oder Unternehmen, werden nachfolgend als „Kunde” bezeichnet. Der Kunde erklärt sich mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden, wie auch mit jeglichen zukünftigen Aktualisierungen die zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Leistungen Gültigkeit haben, und die auf den Websites www.gogalapagos.com oder www.kleintours.com, einzusehen sind. Jede an GO für Leistungen erfolgte Zahlung gilt als gemeinschaftliche Anerkennung der nachfolgenden Bedingungen durch den Kunden und den Endkunden. Es liegt in der Verantwortung aller Kunden von GO, den folgenden Text zu lesen und zu verstehen.
PREISE UND BEDINGUNGEN
GO Published rates are GROSS. Airfares, taxes, and extra charges are NET. Exceptions may apply. GO rates are guaranteed for the stated period, unless there are steep increases in prices for fuel and logistics, international policies and government regulations, exchange rate fluctuations or any other event affecting the operation beyond GO’s control. If there is any adjustment, it shall be reported when a firm booking with full payment is received. All items not specifically included in the itinerary must be paid directly by the passenger. GO accepts no responsibility for discrepancies between verbal quotes and written quotes. After payment has been made, all information contained on GO’s service itinerary is considered correct.
Die Umsatzentwicklung wird laufend kontrolliert; bei Nichterreichen der Verkaufsziele, behält sich GO das Recht vor, die Nettopreise für jede ohne die erforderliche Anzahlung erfolgte neue Buchung oder Platzreservierung zu überprüfen.
1. RICHTLINIEN FÜR BUCHUNGEN
Alle Buchungen und alle Änderungen in Bezug auf die Buchung, Anzahlung oder Zahlung müssen GO schriftlich angezeigt werden. Buchungen werden bestätigt, sobald der Gesamtbetrag auf dem Konto der „KT-Gruppe” gutgeschrieben ist. Der Kunde trägt auch die Verantwortung für eine Überprüfung der von GO vorgegebenen Vouchers und Proforma-Rechnungen, die unter www.gogalapagos.com, „Partners Area” eingesehen werden können. Für Gruppen und Charter sind monatliche Verkaufsberichte obligatorisch:
Die Angaben zur Anzahl der Passagiere und der Art der gebuchten Kabinen / Zimmer müssen schriftlich aktualisiert werden. Wenn für eine Gruppe mehr Platz benötigt wird, werden diese Plätze, abhängig von der Verfügbarkeit, vorrangig bestätigt. Ist in den ersten 10 Tagen des Monats kein Verkaufsbericht eingetroffen, behält sich GO das Recht vor, die Platzanzahl bei den Fahrten mit hoher Belegungsrate zu verringern. Reservierungen für Gruppen und Charters sind während der Ferienzeit zu Ostern, Weihnachten und Neujahr wegen des eingeschränkten Platzangebots nicht möglich. Plätze werden für den vollen Preis zahlende Einzel-Passagiere reserviert.
1.1 Übermittlung der Passagierdaten: Nach Bestätigung einer Buchung müssen die Zimmerlisten und die Daten der Passagiere in genauer Übereinstimmung mit im Reisepass angegebenen Daten vorgelegt werden. Damit eine endgültige Bestätigung erfolgen kann und zur Erfüllung von Auflagen der Galapagos Nationalparkverwaltung und der Regierung der Provinz Galapagos, müssen spätestens 61 Tage vor Tourbeginn die endgültigen Zimmerlisten und Passagierdaten eingereicht werden.
Dies erfolgt digital und es stehen die zwei folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:
a) Unter www.ktpartners.com.ec (Bereich für Partner) geben Sie ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein und klicken auf „Your Reservations”. Hier können Sie die Passagierdaten eingeben. Oder
b)Füllen Sie das jeder Bestätigung beigegebene Dokument im Format Excel mit den Daten der Passagiere aus.
Es darf keine andere Tabelle und kein anderes Format verwendet werden.
1.2 In den folgenden Fällen ist eine ordnungsgemäß unterzeichnete Haftungsverzichterklärung zusammen mit einer Kopie des Reisepasses erforderlich:
a) Bei Kindern unter 12 Jahren, zusammen mit einer Kopie des Reisepasses eines Erziehungsberechtigten.
b) Passagiere mit besonderen Bedürfnissen, einschließlich Körperbehinderungen oder Gesundheitsproblemen: Zur Sicherheit sowohl der Passagiere als auch der Betreiber behält sich GO das Recht vor, die Erbringung von Leistungen abzulehnen, sollte über den tatsächlichen Gesundheitszustand verfälscht oder gar nicht informiert worden sein.
c) Tauchen oder ander Sport- oder Abenteuertouren: Tourteilnehmer sind dafür verantwortlich eine Reise zu wählen, die ihren Fähigkeiten entspricht, und müssen entscheiden, ob sie zur Teilnahme imstande sind. Die angebotenen Aktivitäten verlangen oft Schnelligkeit und Höhenüberwindung, wofür eine erhöhtes Konditionsniveau und manchmal ein spezielles Training erforderlich sind. Zur Teilnahme am Tauchen ist die Vorlage einer internationalen Taucherlizenz erforderlich.
Abhängig von der Tiefe und der Länge des Tauchganges, kann für die Teilnahme an einer einer geplanten Tauchtour der Nachweis eines PADI Open Water Kurses mittlerer oder fortgeschrittener Stufe verlangt werden.
1.3 Besondere Anforderungen: Falls spezielle Diäten verlangt werden oder Allergien bestehen, muss GO bis zu 61 Tage vor Tourbeginn diesbezüglich über das Formular für Passagierdaten informiert werden. GO bemüht sich angemessenen Diäterfordernissen nachzukommen, einige können wegen in Galapagos bestehender Restriktionen jedoch nicht garantiert werden. Eventuell sind Zusatzinformationen wie Körpergröße, Gewicht, Kondition usw. erforderlich, um besonderen Anforderungen durch entsprechende Unterkunft und Serviceleistung gerecht werden zu können.
2. ANZAHLUNG, ZAHLUNG UND STORNIERUNG
Eine Buchung wird nach Erfüllung der Anzahlungs- und Zahlungsbedingungen vorgenommen. Alle Zahlungen müssen innerhalb der angegebenen Fristen auf dem Konto der „KT-Gruppe” gutgeschrieben sein. Anderenfalls können die Buchungen unter Einbehaltung der geleisteten Anzahlung automatisch verfallen oder auf eine Warteliste auf „first paid, first served” Basis gesetzt werden. Einzelanzahlungen können durch jährliche gleitende Guthaben (floating deposit) ersetzt werden. Besondere Bedingungen auf Anfrage.
Ist eine Galapagos-Kreuzfahrt oder die Reiseleistung eines Drittanbieters fast ausgebucht und erreicht damit den HOD-Status (high occupancy departure), behält sich GO das Recht vor, eine weitere nicht rückzahlbare Anzahlung oder die Zahlung des Gesamtpreises zu verlangen. Wird die HOD-Bedingung vom Kunden nicht angenommen, wird der beantragte Platz nur auf die Liste aufgenommen und erst nach vollständiger Bezahlung bestätigt, falls er zur Verfügung steht.All changes and cancellations must be notified in writing to be considered and accepted by GO, user must request a written confirmation from GO’s side informing the cancellation notice was received and spaces have been released accordingly. GO will inform if penalties will be applied.
Im Falle von Gruppen und Charter sind Anzahlungen und monatliche Verkaufsberichte obligatorisch.
Alle Änderungen und Stornierungen müssen GO schriftlich mitgeteilt werden, um zur Kenntnis genommen werden zu können. Der Kunde muss von GO eine schriftliche Bescheinigung über den Empfang der Stornierungsmeldung und die entsprechende Freigabe der Plätze verlangen. Es können Stornierungsgebühren fällig werden.
Die Stornierungsgebühren werden automatisch von den Anzahlungen oder Zahlungen abgezogen. Hat ein Reisevermittler eine Reservierung ohne Anzahlung bestätigt, muss im Fall der Stornierung die Rechnung dennoch bezahlt werden. Überbleibende Beträge werden durch Gutschriftanzeige auf zukünftige Buchungen gutgeschrieben oder, im Fall weiterer nicht stornierter Buchungen, als Teilzahlung für diese benutzt.
Last-Minute-Anfragen: Vollständig bezahlte Buchungen werden auf einer „first paid, first served” Basis vorrangig behandelt.
2.1 Galapagos Kreuzfahrten
a) Einzelreisende und Gruppen
Anzahlung und Zahlung:
- Zur Bestätigung einer Buchung ist eine Anzahlung von 500 USD netto pro Person und Kurz-Kreuzfahrt erforderlich. Solange die Anzahlung nicht gutgeschrieben ist, wird die Buchung unter „Prioritätsstufe zwei” eingestuft. Während der Hauptsaison (Ostern, Wehnachten und Neujahr) ist dieser Betrag nicht rückerstattungsfähig.
- Der gesamte Betrag muss bis zu 61 Tage vor Reisebeginn auf dem Konto der „KT-Gruppe” gutgeschrieben sein.
- Für Hochsaisontermine (HOD) gelten besondere Bedingungen. Stornierungen und Stornierungsgebühren:
- Bis 121 Tage vor Reisebeginn können Buchungsstornierungen ohne Erhebung einer Strafzahlung erfolgen.
- Im Zeitraum von 120 bis 61 Tagen vor Reisebeginn wird für jede Stornierung pro Person und pro Kurzkreuzfahrt eine Gebühr von 500 USD erhoben.
- Ab 60 Tage vor Reiseantritt, werden Buchungen automatisch als verbindlich betrachtet. Bei Buchungsstornierungen nach diesem Zeitpunkt wird daher der vollständige Preis (100 %) berechnet und einbehalten (Kreuzfahrt und Treibstoffzuschlag).
Änderungen: Statt einer Stornierung empfehlen wir eine Änderung des Reisetermins oder die Einsetzung eines anderen Namens unter demselben Datum. Dafür gelten die folgenden Bedingungen: Im Zeitraum von 120 bis zu 61 Tagen vor Reisebeginn wird pro Person und pro Kurzkreuzfahrt eine Gebühr von 150 USD erhoben. Zwischen 60 und 31 Tagen vor Reisebeginn wird ein Nachlass von 20 % für neue Reservierungen, einschließlich Datumsänderungen unter demselben Namen, gewährt. Das Guthaben verfällt.
Preisanpassungen sind abhängig vom verfügbaren Datum, Schiff und Kabine(n). Obige Bedingungen treffen nicht auf Hochsaisontermine (HOD) zu.
b) Charter oder Halbcharter
Anzahlung und Zahlung:
- Für die Bestätigung einer Buchung ist eine Anzahlung von 20 % USD des gesamten Charterpreises erforderlich. Wird die Anzahlung nicht gutgeschrieben, wird der Platz lediglich in die Liste aufgenommen.
- Die Anzahlung von 50 % des Gesamtpreises muss bis zu 180 Tage vor Reisebeginn erfolgen.
- Der noch ausstehende Restbetrag muss 91 Tage vor Reisebeginn bezahlt worden sein.
Treibstoffzuschläge werden entsprechend der Höchstkapazität des Schiffes in Rechnung gestellt.
Stornierungen und Stornierungsgebühren:
- Stornierungen der Charter können bis zu 301 Tage vor Reisebeginn ohne Erhebung einer Strafzahlung erfolgen.
- 300 bis 181 Tage vor Reisebeginn kann ein Vollcharter ohne Strafzahlung in einen Halbchartertarif für die M/VGalapagos Legend (50 Passagiere) oder zum Gruppenpreis für die M/YCoral I (18 Passagiere) und M/YCoral II (10 Passagiere) umgewandelt werden. Erfolgt eine vollständige Stornierung, wird die Anzahlung von 20 % einbehalten.
- 180 Tage vor Reisebeginn werden Anzahlungen einbehalten.
c) Vergünstigte Reisen (nicht rückerstattungsfähig)
Es wird eine vollständige nicht rückerstattungsfähige Zahlung verlangt.
Sonderangebote gelten nur für neue Buchungen. Die Platzanzahl ist begrenzt und die Angebote können ohne vorherige Ankündigung abgeändert oder zurückgezogen werden. Es können nicht zwei unterschiedliche Angebote gleichzeitig wahrgenommen werden.
2.2 Leistungen von Drittanbietern
- Serviceleistungen zu Land: Es gelten für jeden Zulieferer individuelle Operations-, Zahlungs- und Stornierungsbedingungen.
- Flugtickets: Buchungen für Flugreisen werden nur weiterbearbeitet, wenn die Buchung verbindlich ist. Flugtickets werden erst nach vollständiger Zahlung ausgestellt. Flugtickets nach Galapagos werden 30 Tage vor dem Abflug ausgestellt und sind rückerstattungsfähig.
- Wird die Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Tourbeginn storniert, werden 20 % des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt.
- Steuern und Eintrittsgebühren sind bis zu 10 Tage vor Reiseantritt rückerstattungsfähig.
2.3 Zahlung
Zahlungen können nur auf das von der „KT-Gruppe” angegebene Konto erfolgen und müssen in USD oder Euro geleistet werden. Es werden Zahlungen mit allen bekannten Kreditkarten und mit PayPal akzeptiert; Konditionen auf Anfrage.
Zusätzliche Kosten für Überweisungen gehen zulasten des Kunden und müssen bei der Zahlung berücksichtigt werden. GO muss von der Zahlung benachrichtigt werden, um das Datum der Gutschreibung überprüfen zu können. Buchungen werden bestätigt, sobald der Betrag auf dem Konto der „KT-Gruppe” gutgeschrieben ist. GO behält sich darüber hinaus das Recht vor, die Leistung zu erbringen, die Plätze freizustellen, die Leistung abzulehnen oder die Zahlung direkt beim Passagier einzufordern, der für die Einhaltung der Bedingungen dieser Geschäftsordnung, der Abkommen und Kostenvoranschläge mitverantwortlich haftet. Vollständig bezahlte Buchungen werden bevorzugt behandelt. Leistungen werden auf einer „first paid, first served” Basis bestätigt.
2.4 Rückerstattungen und Entschädigungen
Grundsätzlich erfolgt keine anteilige Erstattung für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen wie Übernachtungen in einem Hotel oder auf einem Kreuzfahrtschiff, andere Leistungen oder Transport. Falls dennoch eine Erstattung bewilligt werden sollte, können Verwaltungskosten einbehalten werden.
GO übernimmt über diese Erstattung hinaus keine Verantwortung und es werden keine Zahlungen oder Entschädigungen im Fall unvorhersehbarer Ereignisse oder vom Kunden erlittener Unannehmlichkeiten geleistet. Es werden keine Erstattungen geleistet bei verlorenen, verwechselten oder zerstörten Fahrscheinen oder Vouchers oder verlorenem Privateigentum.
Eventuelle Beanstandungen während der Inanspruchnahme der Reiseleistung müssen vom Passagier innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung der Tour schriftlich an das Hauptbüro von GO zur Weiterbearbeitung gerichtet werden. Die Beanstandung muss außerdem auf den von GO bei Inlandtouren oder Kreuzfahrten bereitgestellten Bewertungskarten nachweisbar dargestellt werden. Für nach der angegebenen Frist eingegangene Ansprüche übernimmt GO keine Verantwortung.
Nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen oder zusätzliche Unkosten werden nicht erstattet, ausgenommen der Ausfall wurde nachweisbar durch den Leistungsanbieter verursacht. Jede Schadensberechnung findet ausschließlich auf Grundlage der aktuellen und tatsächlich angelaufenen Kosten statt.
GO haftet nicht für durch Änderungen, Stornierungen, Unfälle, Verletzungen, Tod usw. entstandene Folgen oder Kosten, die durch eine GO mitgeteilte oder nicht mitgeteilte Behinderung entstanden sind. Das Versäumen einer Besichtigung,
Mahlzeit, frühen oder späten Abreise und das Nichtgefallen einer Besichtigung berechtigt nicht zu einer Rückzahlung. Alle Rückerstattungen erfolgen durch Gutschrift für spätere Buchungen, die eine Galapagos-Kreuzfahrt enthalten müssen.
GO kann bei Beanstandungen nicht haftbar gemacht oder zu Rückerstattungen für eine nicht geleistete Leistung verpflichtet werden, wenn die oben einzeln aufgeführten Angaben unter der Rubrik „Besondere Anforderungen” (1.1, 1.2 und 1.3) nicht gemacht wurden oder nicht rechtzeitig eingetroffen sind. Darunter fallen auch Einschränkungen, die sich durch die Eigenschaften des implizierten Eigentums ergeben, so wie wenn die Kabinen- oder Zimmerkategorie für geteilte Doppelunterkunft, Einzel- oder Dreibettunterkunft zu Hochsaisonterminen nicht garantiert werden kann. Sollte sich die Unterkunft für einen Passagier ändern, wird der Kunde vor dem geplanten Abreisetermin informiert und GO leistet eine Rückzahlung, falls durch alternative Serviceleistungen, Kategorien oder Unterkünfte eine Preisdifferenz besteht.
3. REISEFÜHRER UND GRUPPENLEITER
GO erfüllt alle nationalen Tourismusauflagen. Alle Reiseführer verfügen über gründliche Kenntnisse aller von den Passagieren innerhalb eines Reiseprogramms besuchten Gebiete. Die von GO den Reisenden bereitgestellten Reiseführer sprechen fließend Englisch und Spanisch. Deutsch- italienisch- und französischsprachige Reiseführer können unter Umständen zur Verfügung gestellt werden, wenn die Gruppengröße an Bord der GO-Flotte 6 Personen rückerstattungsfähigen Anzahlung. Ein Reiseführer kann eventuell in zwei oder mehr Sprachen gleichzeitig Unterstützung und Informationen geben. Es wird keine Rückerstattung geleistet, wenn zur Zeit der Reise kein die gewünschte Sprache sprechender Reiseführer verfügbar ist.
Die Passagiere müssen mit den Reiseführern und Fahrern folgendermaßen kollaborieren: Vouchers bei Aufforderung übergeben, bei Transfers die ausgemachte Uhrzeit einhalten, lokale Regeln und Vorschriften einhalten und gegebene Weisungen beachten.
Der Kunde ist sich bewusst, dass eventuell von ihm gestellte lokale oder ausländische Gruppenleiter nicht zur Führung in Ecuador bzw. auf den Galapagos-Inseln berechtigt sind. Die Gruppenleiter müssen sich an alle Anordnungen der lokalen, von GO genehmigten Reiseführer halten. Eine Koordinierung in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen ist jedoch möglich.
Die Gruppenleiter können die von GO bereitgestellten Reiserouten oder andere Reiserouten, die von GO durchgeführt werden, nicht ohne die schriftliche Genehmigung GOs ändern. Es ist den Gruppenleitern untersagt, den Reiseführern, Fahrern, Besatzungsmitgliedern oder anderem die Tour begleitenden Personal, alkoholische Getränke oder andere Substanzen anzubieten.
ALLGEMEINE VERPFLICHTUNGEN
4. VERSICHERUNG
Alle Passagiere, die Reiseleistungen GOs oder von GO vermittelte Leistungen von Drittanbietern in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, vor ihrer Ankunft in Ecuador die notwendigen Versicherungen abzuschließen. In den von GO angebotenen Kreuzfahrten und Touren ist keine Versicherung inbegriffen. Den Reisenden wird dringend der Abschluss einer Reiserücktritts-, Reiseabbruchs-, Reisegepäck-, Reiseunfall- Reisekrankenversicherung usw. empfohlen. GO ist nur für die Einhaltung lokaler versicherungsbezogener Gesetzesauflagen in Bezug auf die Durchführung ihres Leistungsangebots verantwortlich.
5. SICHERHEITSVORKEHRUNGEN
GO verfügt über nach internationalen Standards und Vorschriften zertifizierte Schiffe und Yachten. GOs Schiffe, Yachten und Busse erfüllen alle ecuadorianischen Sicherheitsauflagen und Rechtsvorschriften.
Wenn von einem Passagier Gefahr für sich selbst ausgeht oder er eine Gefahr oder Störung für die anderen Passagiere darstellt, können der GO-Vertreter, der Schiffskapitän oder der Reiseführer die Teilnahme dieses Passagiers an einer Kreuzfahrt oder Landreise ablehnen oder, auf alleinige Gefahr und Kosten des ausgeschlossenen Passagiers, jederzeit beenden.
Aus Sicherheitsgründen ist Passagieren bei Kreuzfahrten wie auch bei Landtouren die Mitführung von Feueroder anderen Waffen, die sie gegen sich selbst oder andere Passagiere, Besatzung, Flora oder Fauna richten könnten, nicht gestattet. Verbotene Gegenstände sind: Schusswaffen, Messer, Gas in Druckbehältern, Korrosionsmittel, giftige Substanzen, Sprengstoffe, Feuerwaffen, Munition, Explosivstoffe, Feuerwerkskörper, brennbare feste oder flüssige Stoffe, radioaktives Material und Oxidationsmittel.
- GO behält sich das Recht vor, die Teilnahme von Personen, die den Reisebetrieb oder die Rechte, das Wohlergehen, oder den Reisegenuss anderer Gruppenmitglieder gefährden oder für sich selbst, andere oder die Natur eine Gefahr darstellen, oder Vorschriften nicht beachten, abzulehnen, zu widerrufen, zu akzeptieren oder einzuschränken. GO behält sich ebenfalls das Recht vor, die Beteiligung jeder Person, deren Gesundheitszustand für eine Teilnahme an den geplanten und vereinbarten Aktivitäten als unzureichend erachtet wird, abzulehnen, zu widerrufen, zu akzeptieren oder einzuschränken.
- GO ist nicht verpflichtet einem Passagier, der aus einem der genannten Gründe die Kreuzfahrt oder Festlandreise vorzeitig beenden muss, irgendeinen Teil des gezahlten Preises zurückzuerstatten. GO trägt daher keine Verantwortung für Unterkunft, Verpflegung, Rücktransport oder sonstige Kosten, die einem Passagier aus obigen Gründen entstehen.
- GO ist nicht haftbar für Handlungen von Passagieren, die alkoholische Getränke oder illegale Drogen konsumieren, kaufen oder sich auf irgendeinem Weg beschaffen. Illegale Drogen sind sowohl an Bord als auch bei GOs Festlandexkursionen ausdrücklich verboten und ihr Besitz wird unverzüglich gemeldet. Sollten derartige Substanzen festgestellt werden, muss die betreffende Person die Kreuzfahrt bzw. Exkursion ohne Anrecht auf Erstattung des gezahlten Betrags sofort abbrechen.
GO muss schriftlich über alle besondere Aufmerksamkeit oder Behandlung erfordernde Körperbehinderungen oder Gesundheitsprobleme informiert werden.
GO behält sich das Recht vor, in diesen Fällen die Reiseleistung zu verweigern.
- GO haftet nicht für durch Änderungen, Stornierungen, Unfälle, Verletzungen, Tod usw. entstandene Folgen oder Kosten, die durch eine GO mitgeteilte oder nicht mitgeteilte Behinderung entstanden sind.
Das Versäumen einer Besichtigung, Mahlzeit, frühen / späten Abreise und das Nichtgefallen einer Besichtigung berechtigt nicht zu einer Rückzahlung.
GO ist nicht zur Bereitstellung medizinischer Versorgung während der Touren verpflichtet.
6. LEISTUNGEN VON DRITTANBIETERN
7. VERANTWORTUNG UND HAFTUNGS
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für Dritte gelten Kauf Dienstleistungen von Agenturen, Großhändler und Betreiber als Vermittler handeln, über das Internet oder durch jedes andere von GO zugelassen. Der Kunde akzeptiert die allgemeine “Nutzungsbedingungen” veröffentlicht und von GO aktualisiert am: www.gogalapagos.com oder www.kleintours.com und erklärt, dass er / sie gelesen, verstanden und akzeptiert diese in ihrer Gesamtheit ohne Anspruch auf Ansprüche und dass er / sie ist für die Übertragung an die Endanwender, so dass sie davon in Kenntnis gesetzt werden, die volle Verantwortung.
l GO lehnt jede und jede Haftung von allen Ansprüchen, die für Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck oder das Eigentum des Fahrgastes eingereicht werden können; Personenschäden, Tod, oder Verzögerung als Folge der Handlungen, Unterlassungen oder Fahrlässigkeit einer selbstständiger Unternehmer oder Lieferanten, wie zum Beispiel, aber nicht beschränkt auf: Fluggesellschaften, Kreuzfahrtschiffe, Hotels, Restaurants, Transportunternehmen und andere Dienstleistungen oder Einrichtungen.
l GO lehnt jede und jede Haftung für Unfälle aus der Praxis Tauchen, Wassersportarten stammen, Wanderungen auf den Inseln oder dem Festland oder andere Aktivitäten außerhalb unserer Einrichtungen. GO übernimmt keine Haftung für Verluste, Verletzungen, Tod oder Schaden gehalten, es sei denn es wurde von GO Fahrlässigkeit bei der Verwendung von GO eigenen Anlagen in diesem Fall die Haftung unterliegen lokalen Gesetze und Vorschriften verursacht werden.
l GO können Kinder als Passagieren für seine Galapagos Reisen oder auf dem ecuadorianischen Festland zu akzeptieren, aber nicht für Unfälle, die auf Minderjährige auftreten können haftbar gemacht werden. Kinder sind in der alleinigen Verantwortung der Eltern und / oder Erziehungsberechtigten.
l Der Passagier ist verantwortlich und verpflichtet sich, GO zu kompensieren, für alle Geldstrafen, Geldbußen, Verluste von Geld und / oder Kosten entstanden sind oder die aufgrund einer Handlung, Unterlassung oder Verletzung des Gesetzes durch den Passagier und für Schäden an dem Schiff verursacht verhängt von einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Handlung oder Unterlassung seitens des Passagiers.
l GO behält sich vor, Fotos zu machen, schießen Filme und kommentieren Karten jeder Reise und seine Teilnehmer und kann solches Material für Werbeund / oder gewerbliche Zwecke zu verwenden. Die Videos oder Fotos, die vom Passagier für kommerzielle Zwecke genutzt werden können bedürfen der vorherigen Sondergenehmigung vom Nationalpark Behörden.
l Die Passagiere müssen in gute Gesundheit und Kondition. Trip- Mitglieder sind für die Auswahl einer Reise, die im Rahmen ihrer Fähigkeiten und Interessen zu vertreten hat, und zu entscheiden, ob ihre Teilnahme an der Tour ist sicher, da müssen sie auf und neben dem Boot oder Schiff von einem kleinen Beiboot zu bekommen, schwimmen zwischen Wildtieren, Felsen und im offenen Meer, tauchen in den Ozean, steigen auf und ab während Wanderungen, zu Fuß über unebenes Gelände, Fahrten mit dem Seetransport, Auto und Bus, und Abenteuer- Aktivitäten zu engagieren. Dennoch IN KEINEM FALL HAFTUNG FÜR IN FOLGESCHÄDEN gehen. GO behält sich das Recht vor, die Teilnahme von Personen in Erhöhungen zu beschränken, wenn sie jede Art von unmittelbar drohende Gefahr für den Beifahrer oder andere Gruppenmitglieder sich bringen, und der Fluggast, an Land wird, ist voll verantwortlich für alle damit verbundenen Risiken und Kosten.
Kein Mitarbeiter, Bediensteten, Vertreter oder Partner der GO kann jede der zuvor aufgeführten Buchungskonditionen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Board of Directors zu ändern.
Betriebs Garantie GO wird sich bemühen, Touren soweit garantieren wie möglich im Voraus.
Einige Touren, jedoch nicht bis 15 Tage vor Reisebeginn garantiert werden.
Sollte Programme oder Dienstleistungen eines Passagiers aufgrund fehlender Registrierung aufgehoben werden, aus kommerziellen Gründen, wird der Kunde vor dem geplanten Abreisedatum kontaktiert werden. Die Programme oder Dienstleistungen können erneut gebucht werden oder GO kann die Gesamtzahlung für den Dienst nicht zur Verfügung gestellt zu erstatten.
Änderungen im Reiseverlauf vorgenommen, wenn sie von GO notwendig oder ratsam erachtet, einschließlich Substitutionen für vergleichbare Hotels, Yachten oder Schiffen, Attraktionen, Sightseeing oder Transporteinheiten werden. Nebenkosten aufgrund von unerwarteten Veränderungen in der Reiseroute aus Gründen außerhalb unserer Kontrolle sind nicht enthalten. (Wenn eine Aktualisierung erforderlich ist, können höhere Preise gelten).
Wesentliche Änderungen werden vor der Abreise so bald wie möglich mitzuteilen. A) Annahme der Änderung,
b) die Annahme einer alternativen Tour angeboten werden, oder c) eine Rückerstattung für den Dienst nicht erbracht: Der Benutzer kann wählen zwischen. Die Erstattung erfolgt als Gutschrift direkt an die Reiseveranstalter beteiligt oder der Zahlungspflichtigen (Check Abschnitt 2.4 für Details) vorgenommen werden. Entscheidet sich der Kunde, den alternativen Anspruch zu nehmen, werden keine weiteren Erstattungs oder Kredit zugelassen werden, wenn dies schriftlich festgelegt. GO haftet nicht für weitere Ansprüche statt. Um die Sicherheitsstandards, die erforderlich sind zu wahren und Dienstleistungen zu verbessern, könnte Instandhaltung der Anlagen und Trockendock ohne vorherige Ankündigung zu melden.
Wenn es nicht möglich ist für GO, um die vertraglich Fahrt betreiben oder Tour für Ursachen, die außerhalb ihrer Kontrolle, innerhalb von 24 Stunden nach dem Abreisedatum kann der Kreuzfahrt / Tour abgebrochen und das Geld bezahlt wird zurückerstattet. Im Falle einer Beschädigung des Schiffes, die nicht innerhalb von 24 aufeinander folgenden Stunden repariert werden kann, wird die GO anteiligen Betrag von der Zeit wurde das Schiff deaktiviert oder Reise Vorgang abgebrochen zahlten. In Fällen höherer Gewalt oder aus kommerziellen Gründen, GO ist berechtigt, ein ähnliches Schiff / Preis, Yacht, Tour Anordnung zu schaffen, wenn verfügbar, und behält sich vor, um es für ein ähnliches ersetzen, mit oder ohne vorherige Ankündigung.
In Situationen höherer Gewalt behält sich das Recht vor, GO, um eine Tour ganz oder einen Teil davon, um Änderungen vorzunehmen, wie dies für erforderlich und auf den Tour-Mitglieder alle Ausgaben durch Verzögerungen oder Ereignisse sich seiner Kontrolle entziehen passieren zurückzutreten.
Alle Flugpreise, Steuern, Zeitpläne, Abfahrtshäfen, die Zeit der Ankunft / Abfahrt und spezielle Programme können jederzeit ohne vorherige Ankündigung ändern. Rundflüge ermöglichen ein Stück überprüft Weichgepäck mit einem Gewicht von 20 Kilogramm.
Die Galapagos-Kreuzfahrt Routen können jederzeit ohne vorherige Ankündigung geändert werden kann oder in einer anderen Reihenfolge betrieben werden. Alle Galapagos Touren werden unter der Leitung von den Galapagos Parkverwaltung oder kann nach dem Ermessen des Kapitäns geändert werden.
Mainland Reiserouten sind freibleibend, wenn es schlechten Wetterbedingungen, Streiks, Naturereignisse oder Ereignisse höherer Gewalt außerhalb der Kontrolle von GO, oder wenn eine Mindestteilnehmerzahl ist nicht gesichert.
GO behält sich das Recht vor, die Reiserouten zu ändern und bieten die beste verfügbare Alternative für die Passagiere. Auf Daten einschließlich, aber nicht zu religiösen Feiertagen
und Nationalfeiern begrenzt, einige Kirchen, Museen, Denkmäler und Stätten geschlossen werden.
Es gibt keine Garantie, dass bestimmte Tierwelt wird in einem bestimmten Festland Tour oder Kreuzfahrt zu beachten. Alle Sichtungen und optionale Aktivitäten unterliegen Umwelt, Betriebsbedingungen und Beifahrer Kondition.
Alle unabhängigen Arrangements, die der Reisende können lokal teilhaben, die nicht im Programm mit GO Vertrag enthalten sind, aber nicht von einer unabhängigen Fluggesellschaft, Betreiber oder Lieferanten vor Ort bestimmt ist, gilt der Beifahrer alleinige Verantwortung, die volle Verantwortung für alle Risiken und ist sein Kosten, die sich direkt an den Veranstalter zu zahlen ist. GO nicht überwachen oder diesen Teil des Programmas zu kontrollieren und übernimmt keine Haftung für Verzögerungen und Kosten, die sich aus einer Handlung oder Unterlassung des Veranstalters oder einer anderen Partei damit verbunden gehalten werden.
Deshalb behält sich GO berechtigt, die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit unabhängigen Regelungen Beifahrer sinken.
GO behält sich vor, den Transport und Führungen während des Betriebs der Tour im Falle höherer Gewalt Situationen verändern und garantiert GO’s Qualitätsstandards.
8. Gerichtsstand
Diese Vereinbarung wird von ecuadorianischen Recht Anwendung und somit im Rahmen dieses Gesetzes interpretiert. Im Fall einer Streitigkeit zwischen den Parteien als Ergebnis dieser Vereinbarung, wenn sie nicht einvernehmlich zwischen den beiden Parteien beschlossen, sowohl GO und dem Kunden unterliegen der Zuständigkeit des Schiedsgerichts der Handelskammer Quito (CCQ), nach den Vorschriften des ecuadorianischen Schiedsgerichtsbarkeit. Die Regeln für die Schlichtungsverfahren wird wie folgt festgesetzt: Die Parteien verzichten ordentliche Gerichtsbarkeit und sind verpflichtet, die vom Schiedsgericht erteilten Urteile zu akzeptieren. Das Schiedsgericht besteht aus drei (3) Mitgliedern bestehen. Das Schiedsverfahren wird in Spanisch und sie darf in der Arbitration Center des CCQ durchgeführt werden und sind vertraulich. Alle Parteien müssen entsprechende Gebühren und Entgelte zu decken.